Einkaufsbedingungen

(Stand: Januar 2020)

  • §1 Geltungsbereich
  1. Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §310 Absatz 1 BGB.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  1. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit uns, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

  2. Mitgeltend ist unsere Qualitätssicherungsvereinbarung, sofern vereinbart.

  • §2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Der Vertrag kommt durch jeweils schriftliche Bestellung und Annahmebestätigung durch den Lieferanten zustande.

  2. Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir jederzeit zum Wiederruf berechtigt.

  • §3 Lieferung
  1. Die in der Bestellung angegebenen Termine der Lieferung und Leistung sind bindend.

  2. Solange der Lieferant seine Verpflichtungen noch nicht voll erfüllt hat, können wir im Rahmen der Zumutbarkeit Bestelländerungen hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Lieferzeit verlangen.
    Dabei sind die Folgen der Bestelländerung (Mehr- oder Minderkosten etc.) einvernehmlich zu regeln.
  1. Die Beauftragung von Subunternehmen zur Erbringung der Hauptleistung ist ausgeschlossen.

  2. Änderungen des Liefergegenstandes – insbesondere technische Weiterentwicklungen – sind nur nach Vorankündigung des Lieferanten und mit Zustimmung von uns zulässig.

  3. Bei Überschreiten der Lieferzeit wird für jeden Tag des Lieferverzuges eine Vertragsstrafe von mindestens 0,25% des Lieferwertes, höchstens jedoch 5% des Lieferwertes zur Zahlung fällig. Wir behalten uns dabei vor, einen darüberhinausgehenden Schaden gegen Nachweis geltend zu machen. Die Vertragsstrafe bleibt bis zur Schlusszahlung vorbehalten.
  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Lieferanten überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Lieferanten unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung. Die Unterlagen sind jederzeit auf Anforderung an uns zurückzugeben.

  • §4 Gefahrübergang
  1. Die Ware ist, sofern nichts Anderes vereinbart ist, an den in der Bestellung genannten Verwendungsort auf Kosten des Lieferanten zu liefern.

  2. Die Ware ist ordnungsgemäß vom Lieferanten zu verpacken. Verpackungsmaterial ist vom Lieferanten zur weiteren Verwendung oder ordnungsgemäßen Entsorgung auf Anforderung von uns kostenfrei zurückzunehmen. Die Gefahr geht mit der Entgegennahme der Lieferung durch uns über.

  3. Teilleistungen sind nicht gestattet, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.

  • §5 Zahlung
  1. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, erfolgen die Zahlungen nach 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto, nach Eingang einer vertragsgemäßen Lieferung der Ware und ordnungsgemäßer und prüffähiger Rechnung.
  1. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen Ansprüche des Lieferanten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden. §354a HGB bleibt hiervon unberührt.

  • §6 Mängelhaftung
  1. Die Lieferung der Ware hat vertragsgemäß, nach dem neuesten Stand der Technik zu erfolgen. Bei Mängeln stehen uns die gesetzlichen Ansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu. Entgegen §377 HGB müssen Mängel erst mitgeteilt werden, sobald diese im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden.
  1. Der Lieferant steht für die Beschaffung der für die Lieferung erforderlichen Zulieferungen und Leistungen – auch ohne Verschulden – uneingeschränkt ein.

  • §7 Sonstiges
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Vereinbarungen bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Verkaufsbedingungen

(Stand: Januar 2020)

  • §1 Geltungsbereich
  1. Die nachfolgenden Bedingungen finden ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen i.S. von §310 Absatz 1 BGB Verwendung. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
  1. Mitgeltend ist unsere Geheimhaltungserklärung, sofern vereinbart.

  • §2 Angebot und Vertragsabschluss

    Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

  • §3 Auftragsstornierung

    Im Falle einer Stornierung eines bereits erteilen und bestätigten Auftrags, werden dem Besteller folgende Kosten als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.

    − Stornierung am Tag der Auftragsbestätigung:
    0,00 EUR

    − Stornierung zwischen Auftragsbestätigung + 1 Tag und Fertigungsbeginn:
    65,00 EUR

    − Stornierung ab Fertigungsbeginn:
    65,00 EUR + tatsächlicher Arbeitsaufwand

  • §4 Überlassene Unterlagen

    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Diese Unterlagen sind jederzeit auf Anforderung herauszugeben.

  • §5 Preise und Zahlung
  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen.
  1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Bezahlung unserer Rechnungen innerhalb 14 Tage netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall werden Mahngebühren von 5,00 EUR erhoben. Verzugszinsen werden in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

    Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  1. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
  1. Preisangaben haben eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Angebotserstellung, jedoch nur bei Gesamtabnahme.

  • §6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

    Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • §7 Lieferung
  1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  • §8 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  1. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Er hat uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  1. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  1. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  1. Der Besteller tritt auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit beweglichen Sachen gegen Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  1. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

  • §9 Gewährleistung und Mängelrüge
  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß §377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckten Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.

    Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  1. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
  1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

    Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  1. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  1. Rückgriffs Ansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs Anspruches des Bestellers gegen uns gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  1. Weitergehende oder andere als die hier in §9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

  • §10 Sonstiges
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Vereinbarungen bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

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